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Arbeitsschutzausschuss & ASA Sitzung

Bedeutung, Teilnehmer & Themen des ASA Ausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eine Plattform, über welche unterschiedliche Funktionsträger eines Unternehmens Arbeitsschutzthemen besprechen, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten. Auf dieser Seite findest du Informationen zur ASA-Sitzung und dem Arbeitsschutzausschuss und die Funktion des Sicherheitsbeauftragten als Teil der ASA.

Inhaltsübersicht:

Betriebe und Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden. Dieser soll im Wesentlichen die im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenbringen, um über die Angelegenheiten der Arbeitssicherheit zu beraten.

Der Hauptnutzen eines effektiven Arbeitsschutz ist der sichere Betriebsablauf. Die Effizienz der ASA hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten sich austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung des Arbeitsschutz in der täglichen Praxis.

Der Zweck des Arbeitsschutzausschusses sollte in jedem Unternehmen bekannt sein. Eine falsche Erwartung oder fehlinterpretierte Verantwortung kann zu Problemen führen.

Speziell zu duesen Fragen hat unser Sicherheitsigenieur eine PDF Zusammenfassung und konkrete Handlungsanweisungen erstellt.

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PDF Zusammenfassung + Handlungsempfehlung

Thema: Arbeitsschutzausschuss

PDF Zusammenfassung + Handlungsempfehlung  Thema: Arbeitsschutzausschuss
Was ist die ASA-Sitzung?

Was wird in der ASA Sitzung besprochen?

Die ASA-Sitzungen fungieren als Kommunikationsforum, in denen alle Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes besprochen werden. In den regelmäßigen Sitzungen sollen alle Fragen rund um den betrieblichen Arbeitsschutz diskutiert werden. Eine feste Vorgabe für die Themen der ASA-Sitzung gibt es nicht.

Die Themen der ASA-Sitzung

ufige Themen, die in den ASA-Sitzungen besprochen werden, sind z.B.:

  • Analyse des aktuellen Unfall- und Krankheitsgeschehens im Betrieb

  • Austausch zur Wirksamkeit umgesetzter Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Beratung über sicherheitstechnische Aspekte von neuen Arbeitsverfahren

  • Ergebnisse von Betriebsbegehungen

  • Planung von Sicherheitsunterweisungen und Evakuierungsübungen

  • Geplante Änderungen wie z.B. Baumaßnahmen

Was ist die ASA Sitzung?

Im Arbeitsschutzausschuss kommen verschiedene Akteure im Betrieb zusammen, um über Verbesserungen des Arbeitsschutzes zu sprechen. Ziel der ASA-Sitzungen ist es, einen dauerhaft ungestörten Betriebsablauf zu gewährleisten. Hierzu tauschen sich die Teilnehmer  mindestens vierteljährlich in den ASA-Sitzungen aus.

Wie oft muss eine ASA-Sitzung stattfinden?

Pro Jahr sind gemäß § 11 ASiG mindestens vier ASA-Sitzungen vorgeschrieben. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) muss mindestens einmal pro Quartal bzw. vierteljährlich stattfinden. Dies ist als Mindestforderung zu verstehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf.

Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss

An den regelmäßigen Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss nehmen teil:

 

Bei Bedarf können weitere interne oder externe Teilnehmer eingeladen werden.

Die Teilnehmer der ASA-Sitzung nach §11 ASiG

Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschuss

  • Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb

  • Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen

  • Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen

  • Koordination von Aufgaben zur Arbeitssicherheit

  • Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms

  • Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe

Ist ein Arbeitsschutzausschuss in Ihrem Betrieb erforderlich?

Wenn ein Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat, muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, der mindestens vierteljährlich in den ASA-Sitzungen zusammenkommt.

Bei der Berechnung der Anzahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte wie folgt zu berücksichtigen:

  • Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden mit dem Faktor 0,75

  • Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden mit dem Faktor 0,5

Auszug aus § 11 Arbeitssicherheitsgesetz

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 

 

Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.

 

Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

 

Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:

Dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

 

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.


(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Der Zweck des Arbeitsschutzausschusses sollte in jedem Unternehmen bekannt sein. Eine falsche Erwartung oder fehlinterpretierte Verantwortung kann zu Problemen führen.

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Thema: Arbeitsschutzausschuss

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Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutzausschuss

Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutzausschuss

Als Sicherheitsbeauftragter bist du ein Mitglied des Arbeitsschutzausschuss. Du bist vor Ort Ansprechpartner für deine Kollegen in Sachen Arbeitssicherheit. Zu deinen wichtigsten Aufgaben zählt die die interne Kommunikation mit den Verantwortlichen für das Thema Arbeitsschutz im Betrieb. Erfahre mehr über die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Erstellt am: 22.07.2020
Zuletzt geändert 07.11.2023

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Quellen
Von Quistorp, Dipl.-Ing. Cornelia: Arbeitsschutzausschuss-Sitzung effektiv durchführen / Zusammenfassung (07.10.2020). Unter: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office-professional/arbeitsschutzausschuss-sitzung-effektiv-durchfuehren-zusammenfassung_idesk_PI13633_LI10157122.html (Abruf 16.09.2021)

Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutz Überblick

Definition, Vorschriften, Arten und Entwicklung des Arbeitsschutzes in Deutschland

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Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen gehören zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

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Unterweisung

Regelmäßige Unterweisungen sind wichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld.

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Gefährdungsbeurteilung

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung & den Gefährdungsfaktoren der DGUV

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