Arbeitsschutzausschuss & ASA Sitzung
Bedeutung, Teilnehmer & Themen des ASA Ausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eine Plattform, über welche unterschiedliche Funktionsträger eines Unternehmens Arbeitsschutzthemen besprechen, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten. Auf dieser Seite findest du Informationen zur ASA-Sitzung und dem Arbeitsschutzausschuss und die Funktion des Sicherheitsbeauftragten als Teil der ASA.
Inhaltsübersicht:
Betriebe und Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden. Dieser soll im Wesentlichen die im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenbringen, um über die Angelegenheiten der Arbeitssicherheit zu beraten.
Der Hauptnutzen eines effektiven Arbeitsschutz ist der sichere Betriebsablauf. Die Effizienz der ASA hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten sich austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung des Arbeitsschutz in der täglichen Praxis.
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Sind Sie unsicher, welche Aufgaben der Arbeitsschutzausschuss (ASA) tatsächlich übernimmt? In vielen Unternehmen führen unklare Zuständigkeiten oder falsche Erwartungen zu Missverständnissen – mit organisatorischen und rechtlichen Folgen.
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Übersicht zu Aufgaben, Rollen und Pflichten
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Klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
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Praxiserprobte Handlungsempfehlungen für die Umsetzung
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Was ist die ASA Sitzung?
Im Arbeitsschutzausschuss kommen verschiedene Akteure im Betrieb zusammen, um über Verbesserungen des Arbeitsschutzes zu sprechen. Ziel der ASA-Sitzungen ist es, einen dauerhaft ungestörten Betriebsablauf zu gewährleisten. Hierzu tauschen sich die Teilnehmer mindestens vierteljährlich in den ASA-Sitzungen aus.
Wie oft muss eine ASA-Sitzung stattfinden?
Pro Jahr sind gemäß § 11 ASiG mindestens vier ASA-Sitzungen vorgeschrieben. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) muss mindestens einmal pro Quartal bzw. vierteljährlich stattfinden. Dies ist als Mindestforderung zu verstehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf.
ASA Sitzung Themen: Was im Arbeitsschutzausschuss besprochen wird
Die regelmäßigen Treffen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) sind mehr als bloße Pflichtveranstaltungen – sie bieten ein zentrales Forum, in dem alle relevanten Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb offen und strukturiert diskutiert werden.
Auch wenn das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) keine feste Tagesordnung vorgibt, haben sich im betrieblichen Alltag bestimmte Themen in ASA-Sitzungen als besonders relevant herausgestellt. Ziel ist es, Probleme frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen zu bewerten und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Typische ASA Sitzung Themen im Überblick
Zu den häufigsten Themen einer ASA-Sitzung zählen:
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Analyse von Unfall- und Krankheitszahlen: Welche Vorfälle gab es? Welche Ursachen liegen vor? Was lässt sich daraus ableiten?
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Bewertung bestehender Arbeitsschutzmaßnahmen: Haben eingeführte Schutzmaßnahmen den gewünschten Effekt? Wo besteht Handlungsbedarf?
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Ergebnisse aus Betriebsbegehungen: Welche Mängel oder positiven Entwicklungen wurden festgestellt? Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?
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Sicherheit bei geplanten Veränderungen: Baumaßnahmen, neue Maschinen oder Umstrukturierungen – was ist aus Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten?
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Organisation von Unterweisungen und Schulungen: Wer wird wann zu welchen Themen geschult? Gibt es neue gesetzliche Anforderungen?
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Evakuierungs- und Notfallübungen: Planung, Durchführung und Auswertung – was hat funktioniert, was nicht?
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Ergonomische Arbeitsgestaltung: Wie können Arbeitsplätze rückenschonend, augenfreundlich und bewegungsfördernd gestaltet werden?
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Psychische Gesundheit und Arbeitsbelastung: Gibt es Hinweise auf Überforderung, Stress oder Konflikte im Team? Wie kann präventiv gegengesteuert werden?
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Technische und organisatorische Neuerungen: Einführung neuer Software, Digitalisierung von Prozessen – welche Auswirkungen hat das auf Sicherheit und Gesundheit?
Individuelle Schwerpunkte je nach Branche und Situation
Je nach Unternehmensgröße, Branche oder aktueller Lage (z. B. nach einem Unfall, bei erhöhtem Krankenstand oder neuen gesetzlichen Vorgaben) kann die ASA-Sitzung auch besondere Schwerpunkte setzen. Das Gremium bietet die Flexibilität, auf konkrete Entwicklungen einzugehen und entsprechende Maßnahmen zu diskutieren – stets mit dem Ziel, Sicherheit und Gesundheit langfristig zu stärken.
Teilnehmer ASA-Sitzung: Wer ist dabei – und warum?
Die regelmäßigen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) sind ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Ziel dieser Treffen ist es, Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu besprechen, zu koordinieren und weiterzuentwickeln. Doch wer gehört eigentlich zu den Teilnehmern einer ASA-Sitzung – und welche Rollen nehmen sie ein?
Laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) besteht der ASA mindestens aus folgenden Mitgliedern:
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Dem Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person, z. B. ein Mitglied der Geschäftsleitung oder eine Führungskraft.
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Zwei Mitglieder des Betriebsrats, sofern im Unternehmen ein Betriebsrat besteht.
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Der zuständige Betriebsarzt, der gesundheitliche Aspekte am Arbeitsplatz bewertet und berät.
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), die technische und organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz begleitet.
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Mindestens ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte (Sibe), die den Arbeitsalltag gut kennen und auf Gefährdungen hinweisen.

Diese Teilnehmer einer ASA-Sitzung bringen ihre jeweiligen Perspektiven ein und sorgen dafür, dass der Arbeitsschutz im Unternehmen ganzheitlich betrachtet wird – medizinisch, organisatorisch, technisch und praktisch.
Erweiterter Teilnehmerkreis bei Bedarf möglich
Je nach Thema, Unternehmensgröße oder aktuellem Anlass können zur ASA-Sitzung auch weitere interne oder externe Personen eingeladen werden. Dazu zählen beispielsweise:
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Vertreter der Personalabteilung
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Führungskräfte einzelner Abteilungen
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Experten für psychische Gesundheit oder Ergonomie
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Externe Berater oder Fachkräfte, etwa bei besonderen Gefährdungen oder nach einem Unfall
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Verantwortliche für Brandschutz oder Erste Hilfe
Die Einbindung weiterer Teilnehmer ermöglicht es, spezifische Fragestellungen gezielt zu bearbeiten und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschuss
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Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
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Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
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Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
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Koordination von Aufgaben zur Arbeitssicherheit
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Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
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Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
Ist ein Arbeitsschutzausschuss in Ihrem Betrieb erforderlich?
Wenn ein Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat, muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, der mindestens vierteljährlich in den ASA-Sitzungen zusammenkommt.
Bei der Berechnung der Anzahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte wie folgt zu berücksichtigen:
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Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden mit dem Faktor 0,75
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Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden mit dem Faktor 0,5
Auszug aus § 11 Arbeitssicherheitsgesetz
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
Dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
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Unser erfahrener Sicherheitsingenieur hat die wichtigsten Informationen für Sie kompakt aufbereitet:
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Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutzausschuss
Als Sicherheitsbeauftragter bist du ein Mitglied des Arbeitsschutzausschuss. Du bist vor Ort Ansprechpartner für deine Kollegen in Sachen Arbeitssicherheit. Zu deinen wichtigsten Aufgaben zählt die die interne Kommunikation mit den Verantwortlichen für das Thema Arbeitsschutz im Betrieb. Erfahre mehr über die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

Autorin: Frau Cornelia An
Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren
Erstellt am: 22.07.2020
Zuletzt geändert 26.03.2025
Quellen
Von Quistorp, Dipl.-Ing. Cornelia: Arbeitsschutzausschuss-Sitzung effektiv durchführen / Zusammenfassung (07.10.2020). Unter: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office-professional/arbeitsschutzausschuss-sitzung-effektiv-durchfuehren-zusammenfassung_idesk_PI13633_LI10157122.html (Abruf 16.09.2021)