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Betriebsanweisung im Arbeitsschutz

Betriebsanweisungen gehören genau wie die Unterweisung zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Im Gegensatz zu einer Unterweisung, die mündlich erfolgt, handelt es sich bei einer Betriebsanweisung um ein schriftliches Dokument. 

 

Die Betriebsanweisungen werden vom Arbeitgeber erstellt und dienen als Unterweisungsgrundlage zur Prävention von Arbeitsunfällen. Sie sollen die Arbeitnehmer schriftlich auf Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen und Hinweise für das gesundheitsgerechte Verhalten aufzeigen.

Was ist eine Betriebsanweisung?

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung (auch Betriebsvorschrift oder Betriebsanleitung genannt) ist eine schriftliche Anweisung, die den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Maschinen, Anlagen, Betriebsmitteln oder Verfahren beschreibt. Sie enthält in der Regel Informationen zu den Sicherheitsvorkehrungen, den Bedienungsanweisungen, den Wartungsintervallen und den Notfallmaßnahmen für den Umgang mit dem betreffenden Gegenstand oder Verfahren.

Betriebsanweisungen dienen der Prävention von Arbeitsunfällen. Sie werden schriftlich nach einem standardisierten Aufbau erstellt und gelten für alle Beschäftigten. Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist in vielen Branchen und Bereichen gesetzlich vorgeschrieben, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

 

Grundlage für den Inhalt der Betriebsanweisungen sind die Gefährdungsbeurteilungen der jeweiligen Arbeitsstätte. Deswegen ist es besonders wichtig, dass die Anweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden, um bestmöglich auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort einzugehen. Die Betriebsanweisung ist eine Grundlage für die mündliche Unterweisung durch den Vorgesetzten und ist den Beschäftigten an geeigneten Stellen zugänglich. Häufig ist sie direkt an den Arbeitsplätzen ausgehängt. So haben die Beschäftigten wichtige Anweisungen, wie sie bei ihrer Tätigkeit Unfall- und Gesundheitsgefahren vermeiden können, immer im Blick. Der Sicherheitsbeauftragte kann inhaltliche Anregungen geben, wenn auffällt, dass wichtige Anweisungen noch mit in Betriebsanweisungen aufgenommen werden sollten.

Mit der Unterschrift des Arbeitgebers werden diese verbindlich und dienen als Grundlage für die Unterweisung und Einarbeitung der Beschäftigten.

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Wann ist ein Betriebsanweisung erforderlich?

Wann muss eine Betriebsanweisung erstellt werden?

Grundsätzlich muss eine eine Betriebsanweisung erstellt werden, bevor Arbeitsmittel oder elektrische Anlagen erstmalig verwendet werden. Das heißt, vor allem bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitr aber auch vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit langjähriger Mitarbeiter.

 

In folgenden Fällen muss eine Betriebsanweisung erstellt werden:

  • vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln oder elektrischen Anlagen. 

  • bei Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen

  • vor der Arbeit mit Bio- oder Gefahrstoffen

Wer erstellt Betriebsanweisungen?

Für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Ihm obliegt die Pflicht, Betriebsanweisungen zu erstellen oder Unterweisungen durchzuführen. Dieser kann allerdings nach § 13 ArbSchG eine andere Person mit diesen Aufgaben betrauen, wobei häufig auf die Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder spezielle, fachkundige Personen zurückgegriffen wird.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen der Betriebsanweisung

Es gelten folgende rechtliche Grundlagen für die Erstellung von Betriebsanweisungen:

 

 

In mehreren Paragraphen des Arbeitsschutzgesetz ist die Betriebsanweisung als Grundlage für die Unterweisung gefordert. (§ 4, 8, 9, 12 ArbSchG) Diese muss den Mitarbeitern vor Aufnahme der Tätigkeit und in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen.

 

Weiterhin ist im Regelwerk der Unfallversicherungsträger an vielen Stellen ausdrücklich die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen gefordert, so zum Beispiel für Arbeitsverfahren wie Schweißen, für elektromagnetische Felder, Krane, Flurförderzeuge, für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, im Schiffsbau und etlichen weiteren.

 

Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen kann sich aber auch indirekt ergeben aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

 

Die Beschäftigten müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht an Arbeitsschutzmaßnahmen, die in § 15 ff. DGUV Vorschrift 1 angeführt ist, die durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen erhaltenen Anweisungen befolgen. Die Nichteinhaltung kann ansonsten sowohl arbeitsrechtliche als auch gesundheitliche Konsequenzen haben.

Sind Betriebsanweisungen verpflichtend?

​Ja, alle Beschäftigten sind dazu verpflichtet, sich an die Betriebsanweisungen des Arbeitgebers zu halten. Laut § 15 BGV A1 sind alle Anweisungen des Unternehmers zum Arbeitsschutz zu befolgen.

Wer erstellt Betriebsanweisungen?

Die Inhalte von Betriebsanweisungen

Eine Betriebsanweisung vermittelt Beschäftigten verbindliche Regeln für sicheres Verhalten am Arbeitsplatz. Sie dient dazu, Gefährdungen zu vermeiden und Schutzmaßnahmen verständlich zu vermitteln. Die Inhalte müssen immer konkret auf die jeweilige Tätigkeit, den Arbeitsbereich oder den eingesetzten Gefahrstoff abgestimmt sein.

Nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 555) sowie anderer einschlägiger Vorschriften umfasst eine vollständige Betriebsanweisung mindestens die folgenden Bestandteile:

  1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten
    Es wird festgelegt, wo und bei welchen Tätigkeiten die Betriebsanweisung gilt. Dazu gehört eine genaue Beschreibung des betroffenen Arbeitsplatzes oder des Tätigkeitsfeldes.

  2. Gefahrstoffe und ihre Bezeichnungen
    Alle verwendeten Gefahrstoffe sind mit ihrer korrekten Bezeichnung anzugeben. Ergänzt werden die Informationen in der Regel durch Gefahrensymbole und Piktogramme.

  3. Gefährdungen für Mensch und Umwelt
    Es ist darzustellen, welche konkreten Risiken bestehen. Dazu zählen Gesundheitsgefahren (z. B. Hautkontakt, Einatmen gefährlicher Dämpfe) ebenso wie Umweltrisiken (z. B. Gewässergefährdung).

  4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
    Die Betriebsanweisung beschreibt, welche persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu verwenden sind und welche Arbeitsweisen einzuhalten sind. Auch Hinweise auf Zugangsbeschränkungen oder Qualifikationsanforderungen können hier enthalten sein.

  5. Verhalten im Gefahrenfall
    Es wird beschrieben, welche Maßnahmen im Notfall zu ergreifen sind. Dazu zählen Anweisungen zur Alarmierung, Evakuierung und zur Verhinderung einer Gefahrenausbreitung. Notrufnummern und Ansprechpartner wie Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragte müssen genannt werden.

  6. Erste-Hilfe-Maßnahmen
    Die wichtigsten Schritte für die Erste Hilfe werden aufgeführt. Dazu gehören Hinweise zum Umgang mit Verletzungen, zur Nutzung von Erste-Hilfe-Einrichtungen und zum Standort von Notfallausrüstung.

  7. Sachgerechte Entsorgung
    Es muss klar geregelt sein, wie Gefahrstoffe, Reststoffe oder kontaminierte Arbeitsmittel ordnungsgemäß entsorgt werden. Hierzu gehören auch Angaben zu speziellen Entsorgungsbehältern oder -verfahren.

 

Eine Betriebsanweisung muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen sofort angepasst werden. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Kontrolle. Jede Betriebsanweisung sollte zudem eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu gehören:

  • Ausgabedatum

  • Revisionsstand (Versionsnummer)

  • Name der verantwortlichen Person mit Freigabevermerk

So ist sichergestellt, dass die Dokumente aktuell und nachvollziehbar bleiben.

 

Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsanweisung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Inhalte von Betriebsanweisungen
Betriebsanweisung Gefahrstoffe
Arten von Betriebsanweisungen
Betriebsaweisung Maschinen
Betriebsanweisung Büroarbeitsplatz

Die Arten von Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen müssen für Maschinen, Bio- und Gefahrstoffe sowie für Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe erstellt werden. Für die drei Arten werden drei verschiedenen Farben verwendet.

  • Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen und Arbeitsverfahren werden in Blau dargestellt.

  • Betriebsanweisungen für den Umgang mit Bio- und Gefahrstoffen sind Orange.

  • Betriebsanweisungen für die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung sind Grün.

 

In der Praxis sind Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Arbeitsmittel die am häufigsten verwendeten Betriebsanweisungen. Daher werden diese im Folgenden kurz vorgestellt.

Betriebsanweisung Büroarbeitsplatz / Bildschirmarbeitsplatz

Eine Betriebsanweisung für den Büroarbeitsplatz definiert verbindliche Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen, die ein sicheres, gesundes und ergonomisch sinnvolles Arbeiten im Büro gewährleisten sollen. Sie dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben aus dem Arbeitsschutz.

Zu den zentralen Inhalten einer Betriebsanweisung Büroarbeitsplatz zählen Hinweise zur ergonomischen Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes, zum sicheren Umgang mit Büromaschinen (z. B. Drucker, Aktenvernichter) sowie zu grundlegenden Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen. Auch Hygieneregeln, etwa zur Reinigung gemeinsam genutzter Oberflächen, sind Teil dieser Anweisung.

Sicherheitsbeauftragte im Büro unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der Betriebsanweisung und helfen dabei, das Bewusstsein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention im Büroalltag zu stärken.

Beispiel: Betriebsanweisung Büroarbeitsplatz – Bildschirmarbeitsplatz

  • Bildschirmhöhe so einstellen, dass der obere Bildschirmrand auf Augenhöhe liegt.

  • Abstand zum Monitor: etwa 50–70 cm.

  • Einen ergonomischen Bürostuhl mit verstellbarer Rückenlehne und Armstützen verwenden.

  • Direkte Sonneneinstrahlung auf den Bildschirm vermeiden, um Blendungen zu reduzieren.

  • Regelmäßige Pausen einlegen – zur Entlastung von Augen, Rücken und Schultern.

  • Flimmernde Bilder oder kleine Schriftarten möglichst vermeiden.

  • Arbeitsfläche sauber und frei von Stolperfallen halten.

  • Bildschirm ausschalten, wenn er über längere Zeit nicht genutzt wird.

  • Weitere Vorgaben gemäß interner Betriebsanweisung beachten.

 

Betriebsanweisung Bueroarbeitsplatz

Betriebsanweisung Maschinen, Arbeitsmittel und Geräte

In jedem Betrieb sind die verschiedensten Arbeitsmittel und Unterweisungen zu finden: Ob es sich um Geräte wie Drucker, Bohrmaschinen, Pressen oder Krane handelt – für Beschäftigte müssen vor der ersten Verwendung Betriebsanweisungen zur Verfügung stehen und eine Unterweisung durchgeführt werden.

 

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel enthalten folgende Gliederungspunkte:

  • Anwendungs- oder Geltungsbereich

  • Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall

  • Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe

  • Instandhaltung und Folgen der Nichtbeachtung


Unter dem Gliederungspunkt Anwendungs- oder Geltungsbereich wird beschrieben, für welchen Betriebszustand die Betriebsanweisung genau gilt, beispielsweise für Normalbetrieb oder Instandhaltungsarbeiten. Natürlich sind auch Angaben zu Arbeitsplatz bzw. Arbeitsbereich und Tätigkeit enthalten.

Betriebsansweisung für Arbeitsmittel Beispiel

​​Ein klar strukturierter Betriebsanweisung Büroarbeitsplatz trägt wesentlich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden bei. Sicherheitsbeauftragte sind dabei wichtige Ansprechpartner: Sie wirken aktiv daran mit, ergonomische Standards umzusetzen und auf Dauer gesundheitsschädigende Belastungen zu reduzieren.​

Betriebsanweisung Gefahrstoffe und Biostoffe

Die inhaltlichen Anforderungen der Gefahrstoff-Betriebsanweisungen sind durch die "Technische Regel für Gefahrstoffe" (TRGS 555) sehr konkret vorgegeben. Sie bestehen aus der Nennung von Arbeitsbereich bzw. Arbeitsplatz und Tätigkeit und werden in folgende Gliederungspunkte unterteilt:

  • Gefahrstoffbezeichnung

  • Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Verhalten im Gefahrfall

  • Erste Hilfe

  • Sachgerechte Entsorgung

 

Nicht nur für Stoffe oder Zubereitungen mit einem Piktogramm, beispielsweise einen Kühlschmierstoff oder ein Lackspray, muss es eine Betriebsanweisung geben. Auch für entstehende Gefahrstoffe, wie Schweißrauche, Dämpfe in Galvanikbetrieben oder Holzstäube, müssen Betriebsanweisungen vorhanden sein.

Betriebsanweisung für Bio- und Gefahrstoffe Beispiel

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Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutz Überblick

Definition, Vorschriften, Arten und Entwicklung des Arbeitsschutzes in Deutschland

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Persönliche Schutzausrüstung

Welche Anforderungen werden an Persönliche Schutzausrüstungen gestellt?

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Unterweisung

Regelmäßige Unterweisungen sind wichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld.

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Gefährdungsbeurteilung

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung & den Gefährdungsfaktoren der DGUV

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