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Was gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)?

Definition, Anforderungen und Arten von PSA

Inhaltsübersicht:

Definition

Was ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA)?

Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet die Ausrüstung, die eine Person trägt oder hält, um die Gesundheit und die Sicherheit einer Person am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören unter anderem Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Atemschutzmasken. Die persönliche Schutzausrüstung wird von Beschäftigten genutzt oder getragen, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu schützen. Die Verwendung von PSA ist in vielen Berufen und Branchen gesetzlich vorgeschrieben. 

„Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung."

§ 1 Absatz 2 PSA-Verordnung (PSA-BV)

Wann ist die PSA zu tragen?

PSA muss von den Beschäftigten immer dann getragen werden, wenn eine Gefährdung durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend verhindert werden kann.

Was gehört alles zur persönlichen Schutzausrüstung?

Was gehört zur PSA

Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gehört jede Ausrüstung, die eine Person zum Schutz ihrer Gesundheit oder Sicherheit trägt oder hält, z.B.:​

  • Schutz- und Hitzeschutzkleidung

  • Kopfschutz (Helme)

  • Gesichts- und Augenschutz (Visiere und Schutzbrillen)

  • Gehörschutz (z.B. Ohrstöpsel)

  • Atemschutz

  • Schutzhandschuhe

  • Fußschutz (z.B. Sicherheitsschuhe)

  • Knieschutz und Kniepolster

  • Körperschutz und Schutzwesten

  • Hautschutz (z.B. UV-Schutzkleidung und Handschuhe)

  • Stechschutz

  • Rettungswesten

  • PSA gegen Absturz (z.B. Auffanggurte)

Was gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung
Arten der PSA

Arten der persönlichen Schutzausrüstung

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Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen zur Persönlichen Schutzausrüstung

In Deutschland regeln die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und die DGUV Information 212-515 die Bereitstellung der PSA durch den Arbeitgeber sowie die Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung durch die Beschäftigten.

In Europa wird die Persönliche Schutzausrüstung durch die am 21.04.2018 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/425 (PSA-Verordung) geregelt. Sie ersetzt die bis dahin geltende PSA-Richtlinie 89/686. Diese Verordnung enthält genaue Bestimmungen zum Herstellen, Kennzeichnen und Inverkehrbringen von PSA und betrifft daher Hersteller, Importeure, Händler und auch Anwender von PSA. Sie wird konkretisiert durch das PSA-DG (PSA-Durchführungsgesetz), das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) und diverse DIN-Normen. So definiert beispielsweise die DIN EN 374 die Anforderungen an Schutzhandschuhe gegen Chemikalien, die DIN EN 388 an Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken und die DIN EN 207 an Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung. 

Wer muss PSA tragen?

Wer muss eine persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz tragen?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dazu, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Da jede Tätigkeit unterschiedliche Gefahren birgt, gibt es für verschiedene Berufsgruppen speziell angepasste Schutzmaßnahmen.

So benötigen Handwerker beispielsweise PSA, die sie vor Verletzungen durch schwere Maschinen, Hitze oder scharfe Werkzeuge schützt. Aber auch in Bereichen wie dem Gesundheitswesen oder der Gastronomie sind bestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich. Ob und welche PSA am Arbeitsplatz getragen werden muss, hängt letztlich von den jeweiligen Gefährdungen ab.

Bin ich verpflichtet die PSA zu tragen?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Vor jeder Benutzung sollten sie diese einer Sicht- und Funktionsprüfung unterziehen und  Schäden umgehend dem Vorgesetzten melden.

 

Wann darf keine PSA getragen werden?

Es gibt auch Situationen, in denen es eine Gefahr darstellt, wenn eine PSA getragen wird. So dürfen zum Beispiel keinesfalls Handschuhe getragen werden, wenn mit Maschinen gearbeitet wird, an denen Teile schnell rotieren. Dies kann beispielsweise an älteren Bohr- oder Fräsmaschinen der Fall sein und wird durch das Verbotszeichen P028 kenntlich gemacht. 

 

Handschuhe können hier sehr leicht erfasst werden, sich verhaken und eingezogen werden. Häufig sind schwere Verletzungen die Folge, wie Quetschungen, Knochenbrüche oder gar abgerissene Finger. Daher untersagt die DGUV 209-066 Handschuhe beim Arbeiten an offen rotierenden Teilen. 

Die Frage, ob Handschuhe getragen werden müssen oder nicht getragen werden dürfen, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung seiner Schutzziele beantworten.

PSA Kategorien

Die PSA-Kategorien

Gemäß PSA-VO Anhang I wird die PSA in drei Kategorien unterteilt. Anhand dieser Zuordnung in Kategorien werden nun unterschiedliche Prüfanforderungen für die europäischen Konformitätsbewertungsverfahren gestellt.

 

PSA Kategorie 1

Die PSA der Kategorie umfasst Schutzausrüstungen gegen geringfügige gesundheitliche Risiken im Arbeitstag. Hierunter fallen zum Beispiel:

  • Berührung von Oberflächen bis zu einer Temperatur von 50°C

  • Oberflächliche mechanische Verletzungen

  • Kontakt mit aggressiven Reinigungsmitteln

  • Sonneneinstrahung und Witterungseinflüsse

Ausrüstung der Kategorie 1:

  • Handschuhe (zum Schutz vor oberflächliche Verletzungen oder Reinigungsmitteln)

  • Knieschützer

  • Sonnenbrille

  • Arbeitsschützen​

PSA Kategorie 2

In PSA Kategorie 2 fallen größere mechanische Risiken als in Kategorie 1, die einen stärkeren Schutz des Körper erfordern, z.B.:

  • Mechanische Einwirkungen

  • Lärm

  • Schmutz

  • Flüssigkeiten

Zur Ausrüstung der Kategorie 2 gehört genereller Standard-Schutz vor mechanischen Risiken, wie zum Beispiel:

  • Arbeitsschutzhelme

  • Sicherheitsschuhe

  • Schutzbrillen

  • Gehörschutz

  • Atemschutzmasken

Auch maßgefertigte und individuell angepasste PSA gem. PSA-VO fallen in diese Kategorie.​

 

PSA Kategorie 3

In diese Kategorie fallen alle Schutzausrüstungen, die vor schwerwiegenden Risiken wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Gemäß Anhang I der PSA-Verordnung fallen Hierunter folgende Risiken:

  • gesundheitsgefährdende biologische Arbeitsstoffe

  • Absturz

  • Stromschlag

  • Ertrinken

  • schädlicher Lärm

  • Schnittverletzungen durch Kettensägen

  • Strahlung

  • Hitze (Lufttemperatur von mehr als 100 °C)

  • Kälte (Lufttemperatur von -50 °C oder weniger)​

 

Für die jeweiligen Risikokategorien sind folgende Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden:

PSA der Kategorie I wird vom Hersteller selbst einer internen Fertigungskontrolle unterzogen.

Bei PSA der Kategorie II muss ein Entwurf oder ein Muster einer Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle unterzogen werden. Eine „notifizierte Stelle“ im Sinne der PSA-VO ist eine Prüfstelle, die durch einen EU-Mitgliedstaat akkreditiert und der Europäischen Kommission sowie den übrigen EU-Mitgliedstaaten gemeldet wurde. Die notifizierte Stelle stellt eine Baumusterprüfbescheinigung aus, wenn sie anhand des Musters feststellt, dass die PSA die Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllt.

Die PSA der Kategorie III wird am strengsten überwacht. Neben der Baumusterprüfung werden zusätzlich noch Produktprüfungen oder Qualitätssicherungsmaßnahmen durch eine notifizierte Stelle durchgeführt. Die Baumusterprüfbescheinigungen gelten für jeweils 5 Jahre, anschließend muss die Konformität mit den Vorgaben der EU-Verordnung erneut überprüft werden. Wenn eine PSA eingesetzt wird, die nach der PSA-Verordnung hergestellt wurde, kann somit davon ausgegangen werden, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechend beschaffen ist.

PSA-Kategorien

Die Einordnung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) führt oft zu Unsicherheiten. Dabei stellt sich zunächst die Frage: Handelt es sich überhaupt um PSA? Falls ja, in welche Kategorie gehört das Produkt? Um eine gewisse Unterstützung zu bieten, hat die Europäische Kommission die sogenannten PPE Guidelines erstellt, die eine einheitliche Anwendung gewährleisten sollen. Diese Leitlinien sind jedoch in englischer Sprache verfasst. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, finden Sie hier eine deutsche Übersetzung des Anhangs 1.11 der PPE Guidelines. Dennoch sollte im Zweifelsfall immer auf das englische Original zurückgegriffen werden. Die neue PSA-Verordnung sorgt für mehr Klarheit und reduziert den Interpretationsspielraum erheblich (siehe Anhang I).

Die Kategorisierung von Produkten legt gleichzeitig fest, welche Verfahren zur Konformitätsbewertung durchgeführt werden müssen. Die Art und Weise, wie ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) seine Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen darf, richtet sich nach der Einteilung in eine der drei Kategorien (laut Artikel 8 der Richtlinie 89/686/EWG sowie Artikel 18-19 der PSA-Verordnung). Je nach Einordnung in eine der drei Kategorien ergeben sich daraus die folgenden Pflichten für den Hersteller:

PSA Kategorie
Technische Dokumentation (Anhang III)
EG- Baumusterprüf bescheinigung
QS – Kontrolle der fertigen PSA
Konformitätserklärung und CE Zeichen

Wichtiger Hinweis: Hersteller von PSA, die der Kategorie III zugeordnet sind, müssen die CE-Kennzeichnung zusätzlich mit der Kennnummer der benannten Stelle versehen!

Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung gem. §29 DGUV Information 1 - Grundsätze der Prävention

"Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören."

Eignung und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

Eine geeignete persönliche Schutzausrüstung entspricht dem Stand der Technik und begrenzt die ermittelten Gefährdungen der Tätigkeit auf ein Minimum. Weitere Eignungskriterien für die PSA sind:

  • Passform

  • Gewicht

  • Handhabbarkeit

  • Justierbarkeit.

Der Unternehmer muss die Versicherten zur Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen anhören, um Aufschluss über individuelle körperliche Voraussetzungen, persönliche Unverträglichkeiten oder Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz in Erfahrung zu bringen. Die Akzeptanz der PSA durch die Versicherten ist ein wichtiger Aspekt für die Tragebereitschaft und sichere Benutzung.

Zurverfügungstellung

Der Unternehmer ist verpflichtet, die persönlichen Schutzausrüstungen am Einsatzort funktionsbereit zur Verfügung zu stellen. Diese muss mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, welche die Übereinstimmung mit den einschlägigen Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien bescheinigt. (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der PSA-Benutzungsverordnung)

Bei sehr kleinen Schutzaustrüstungen, wie beispielsweise Ohrstöpseln, befindet sich die Kennzeichnung ggfs. auf der kleinsten Verpackungseinheit.

Anzahl der persönlichen Schutzausrüstungen

Für die Festlegung der erforderlichen Anzahl der persönlichen Schutzausrüstungen sind die Gefährdungen der Arbeitsaufgaben und die Anzahl der betroffenen Personen zu ermitteln. 

Aus hygienischen und ergonomischen Gründen sollte für jeden Mitarbeiter eine eigene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen. Zudem ist sicherzustellen, dass der Versicherte während der gesamten Arbeitszeit ausreichend durch die persönliche Schutzausrüstung geschützt wird. Das bedeutet, dass ggfs. mehrere Paare Schutzhandschuhe o.Ä. bereitzustellen sind.

Gebrauchsdauer der PSA

Die Gebrauchsdauer gibt an, wie lange die Schutzwirkung einer PSA erhalten bleibt. Sie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, z.B.

  • Material

  • Lagerzeiten

  • Lagerbedingungen

  • Witterungseinflüsse

  • Pflegezustand

  • Art des Einsatzes 

 

Wie lan­ge kann ich PSA ver­wen­den?

Wie lange eine persönliche Schutzausrüstung benutzt werden kann, hängt in erster Linie von der Art der PSA und der Materialbeschaffenheit ab. PSA mit Textilbestandteilen hält beispielsweise nicht so lange wie eine PSA aus Metall, da Textilien auch bei Lagerung altern und porös werden.

 

Wartung

Grundsätzlich sollte jede PSA vor der Nutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden, um Funktionstüchtigkeit und Augenscheinliche Mängel oder Schäden zu ermitteln. Die Wartung der PSA kann bei einfachen Arbeiten durch den Benutzer selbst vorgenommen werden. Bei komplexeren Ausrüstungen übernehmen dies spezialisierte Werkstätten.

 

Nähere Informationen zur Nutzungsdauer und Wartung ist in den Herstellerinformationen sowie den einschlägigen Regeln zur Benutzung von PSA ausgeführt.

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Weitere Informationen zur PSA

Weitere Regelungen und Informationen zur PSA

Gebrauchsanleitung und Produktkennzeichnung

Ist die Konformität mit den Vorgaben bestätigt, stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung in deutscher Sprache aus. Diese muss entweder dem Produkt beiliegen oder die Gebrauchsanleitung muss den Hinweis auf die Internet-Adresse enthalten, unter der die Konformitätserklärung eingesehen werden kann.

Diese Gebrauchsanleitung enthält, neben dem Hinweis auf die Konformitätserklärung, Namen und Adresse des Herstellers und weitere Angaben beispielsweise zur Verwendung, Aufbewahrung, Zubehör, Überprüfung, Schutzklassen und geeignete Verpackung der PSA. Sehr wichtig sind auch Angaben zur Gebrauchs- oder Lebensdauer der PSA, während der sie zuverlässig ihre Schutzwirkung erfüllt: So kann Material altern und verschleißen und erfordert daher nach einer bestimmten Gebrauchsdauer einen Austausch, weshalb Herstellungs- oder Verfalldatum angegeben sein müssen. Weiter muss das Produkt selbst mit dem CE-Kennzeichen und der Adresse des Herstellers versehen sein, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.

Zusätzlich sind die jeweiligen Arten von PSA mit spezifischen Piktogrammen gekennzeichnet.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Daher muss er bei Bedarf eine PSA zur Verfügung stellen, wenn Gefährdungen technisch oder organisatorisch nicht verhindert werden können. Diese PSA muss so beschaffen und ausgeführt sein, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. In die Auswahl der PSA müssen Beschäftigte einbezogen werden – nur so ist sichergestellt, dass die Beschäftigten ihre PSA akzeptieren und tragen. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, Sonderwünsche zu Farbe, Komfort oder Ähnlichem, die über die erforderliche Schutzwirkung hinaus gehen, zur Verfügung zu stellen und die Kosten dafür zu tragen. PSA ist – wie der Name schon sagt – eine persönliche Ausrüstung und sollte daher von nur einer Person benutzt werden sollte. Ansonsten muss dafür gesorgt sein, dass sie hygienisch einwandfrei gereinigt oder desinfiziert werden kann.

 

Selbstverständlich muss eine PSA richtig passen, beispielsweise sollten Schutzbrillen von Brillenträgern über der Korrektionsbrille getragen werden können oder Handschuhe nicht zu groß sein. Außerdem muss der Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass die PSA von den Beschäftigten bestimmungsgemäß genutzt wird und eventuelle Tragzeitbegrenzungen eingehalten werden – mehr hierzu später. Der Arbeitgeber muss darüber unterweisen, wie PSA sicherheitsgerecht benutzt wird und Benutzerinformationen zur Verfügung stellen - für PSA der Kategorie III gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden sind sogar praktische Übungen vorgeschrieben. In der Verantwortung des Arbeitgebers liegt es, PSA unter Umständen warten, reparieren oder prüfen zu lassen, zu ersetzen und ordnungsgemäß zu lagern.

Verpflichtungen der Beschäftigten

Die Beschäftigten sind im Gegenzug dazu verpflichtet, die erhaltene PSA pfleglich zu behandeln und bestimmungsgemäß zu benutzen. Sie müssen regelmäßig überprüfen, ob sich ihre PSA noch in ordnungsgemäßen Zustand befindet und müssen eventuelle Mängel ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber melden.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Gebotszeichen gebieten ein bestimmtes Verhalten, das zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beiträgt. Sie können nicht nur im Betrieb, sondern auch in anderen Einrichtungen begegnen und wichtige Hinweise für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten geben. Viele der Gebotszeichen fordern dazu auf, eine bestimmte PSA zu tragen. Häufig verwendete Piktogramme sind die für Gehörschutz, Kopfschutz, Schutzhandschuhe, Augenschutz oder Atemschutz.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit und später in regelmäßigen Abständen muss der Arbeitgeber eine Unterweisung abhalten. Beschäftigte werden hier in die Lage versetzt, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen bei ihrer Tätigkeit zu erkennen und diese durch sicherheitsgerechtes Verhalten zu vermeiden. Wenn eine PSA erforderlich ist, um eine Tätigkeit sicher ausführen zu können, muss dies im Rahmen der Unterweisung vermittelt werden. So kann der Arbeitgeber beispielsweise anordnen, dass beim Verdünnen eines Reinigungskonzentrats eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe getragen werden müssen, damit keine Spritzer ins Auge oder an die Haut gelangen. Obwohl es sich um eine Anordnung handelt, sollte sichergestellt sein, dass die Beschäftigten diese verstehen und auch akzeptieren. Die Benutzung von PSA der Kategorie III muss nicht nur unterwiesen, sondern sogar geübt werden.

Bedienungsanleitung des Herstellers

Bei der Benutzung von Arbeitsmitteln kann eine PSA erforderlich sein. So enthalten die Gebrauchs- oder Bedienungsanleitungen der Hersteller häufig Hinweise, wann und in welchen Situationen eine PSA zu tragen ist! Besteht beispielsweise die Gefahr, dass trotz Schutzeinrichtung Staub oder Späne austreten und ins Auge gelangen können, muss eine Schutzbrille getragen werden.

Häufig befinden sich auf Arbeitsmitteln wie elektrischen Handwerkzeugen, Bearbeitungszentren oder Robotern Aufkleber der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Hat die Maschine beispielsweise ein sehr lautes Betriebsgeräusch, kann sie mit einem Aufkleber für Gehörschutz versehen sein.

Auch ganze Arbeitsbereiche können mit einem oder mehreren Piktogrammen gekennzeichnet sein. So sind beispielsweise Maschinenhallen oft komplett als Lärmbereiche mit Gehörschutz-Piktogramm gekennzeichnet. 

 

Prüfungen von PSA

Auch einige Arten von PSA müssen einer Prüfung unterzogen werden – doch Achtung, es handelt sich nicht um Arbeitsmittel nach der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)! Nach der PSA-BV muss der Arbeitgeber für die sichere Funktion der PSA sorgen. PSA muss ordnungsgemäß gelagert, gewartet, repariert oder eventuell ersetzt werden. Ob und in welchem Umfang Prüfungen notwendig sind, kann man aus den Herstellerangaben oder spezifischen DGUV-Publikationen erfahren. So fordert beispielsweise die DGUV-R 112-190 Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen von Atemschutzgeräten durch eine befähigte Person, die über entsprechende Sachkenntnis sowie erforderliche Werkzeuge und Messgeräte verfügt. Weiter werden bewährte Prüffristen empfohlen. Besonders wichtig sind Prüfungen auch bei lebensrettender PSA wie persönlichen Absturzschutzeinrichtungen.

 

Hierzu zählen beispielsweise Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) oder Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen. Diese müssen laut DGUV Regel 112-198 einer Sichtprüfung vor jeder Benutzung durch den Benutzer unterzogen werden. Darüber hinaus muss, je nach Einsatzbedingungen, mindestens alle 12 Monate eine Prüfung durch eine sachkundige Person durchgeführt werden. Als Sachkundig gelten Personen, die nach dem DGUV Grundsatz 312-906 speziell für diese Prüfung ausgebildet wurden und die einschlägigen Normen kennen.

Manuel Zabe

Autor: Manuel Zabe

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH Experte für Arbeitssicherheit | Mehr erfahren

Erstellt am: 20.06.2020
Zuletzt geändert: 12.02.2025

Persönliche Schutzausrüstung

Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutz Überblick

Definition, Vorschriften, Arten und Entwicklung des Arbeitsschutzes in Deutschland

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Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen gehören zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

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Unterweisung

Regeömäßige Unterweisungen sind sichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld.

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Gefährdungsbeurteilung

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung & den Gefährdungsfaktoren der DGUV

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