Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragter Definition, Aufgaben, Bestellung und Ausbildung im Überblick
Sicherheitsbeauftragte sind von der Geschäftsführung schriftlich bestellte Personen, die sie bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.
Auf dieser Seite findest du einen Überblick zum Sibe – Warum sollten Unternehmen Sicherheitsbeauftragte ausbilden? Was genau macht ein Sicherheitsbeauftragter? Wann und in welcher Anzahl sind Sicherheitsbeauftragte vorgeschrieben?
Definition: Was ist ein Sicherheitsbeauftragter (Sibe)?
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) werden von der Geschäftsführung schriftlich bestellt, um bei der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zu unterstützen. Sie übernehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit. In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist gem. § 22 SGB VII mindestens ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben. Bei erhöhter Gefährdung kann der Unfallversicherungsträger auch bei weniger Beschäftigten die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten fordern.
Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, mithilfe ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen und zu melden und das Vorhandensein bzw. die sachgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzausrüstungen und -Vorrichtungen zu prüfen. So tragen sie maßgeblich zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit ihrer Kollegen und aller anwesenden Personen im Betrieb bei.
Gegenüber ihren Kollegen treten die Sibes als Multiplikator und Vorbild für sicherheitsbewusstes Verhalten auf. Sie haben keine weisungsbefugnis und übernehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich, freiwillig und ohne vorgegebenen Zeitaufwand. Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Sicherheitsbeauftragte Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch FaSi oder SiFa) und Betriebsärzten zusammen.
Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Ausbildung
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Checkliste zur Bestellung eines Sibe
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Zusammenfassung + Checkliste als PDF
5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Mit ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis unterstützen Sicherheitsbeauftragte den Unternehmer dabei, Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen. Sie betrachten die Arbeitsumgebung durch die Brille der Arbeitssicherheit und haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und richtig benutzt werden.
Sicherheitsbeauftragte (SiBe) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) werden oft in einem Atemzug genannt und häufig miteinander verwechselt. Beide sind in beratender Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz tätig, aber es gibt einige Unterschiede in der Qualifikation und der Funktion im Unternehmen.
Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind in der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, §20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten” festgelegt und werden in DGUV Regel 100-001, 4.2 näher beschrieben.
Weitere Informationen befinden sich außerdem in DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte".
Im dritten Abschnitt des Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und in DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" sind Vorgaben für die Bestellung von Sicherheitsfachkräften festgelegt.
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Betriebe mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gem. § 22 SGB VII mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Bei geringerer Mitarbeiterzahl ist die Bestellung eines Sibes freiwillig. Bei besonderem Gefahrenpotential kann der Unfallversicherungsträger auch bei weniger Beschäftigten die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anordnen.
In der § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 -, §20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten” sind Vorgaben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten festgelegt. Weitere Einzelheiten finden Sie auch in DGUV Regel 100-001, 4.2 und DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte".
Wie viele Sicherheitsbeauftragte?
Unternehmer haben unter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse hinsichtlich Arbeitsbedingungen, -Umgebung und -Organisation eine sinnvolle Verteilung der Positionen im Unternehmen anzustreben. Um die genaue Anzahl der erforderlichen Sibes zu berechnen, sind fünf Kriterien zu berücksichtigen: Anzahl der Beschäftigten, Unfall- und Gesundheitsrisiken, räumliche Nähe, zeitliche Nähe und fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten.
Jetzt gleich mit unserem kostenlosen Online-Rechner die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten im Betrieb berechnen:
Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten
Die fachliche Qualifikation für die Arbeit als Sicherheitsbeauftragter können die Kandidaten in einer entsprechenden Weiterbildung erwerben. Gemäß DGUV Information 211-042 wird eine regelmäßige Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten alle drei bis fünf Jahre empfohlen.
An der ExpertMe Akademie bieten wir digitale Ausbildungen für Sicherheitsbeauftragte an, die es ermöglichen, Sicherheitsbeauftragte in nur wenigen Tagen auf höchstem Niveau auszubilden – und das alles flexibel und kosteneffizient von jedem Ort aus. Die Grundlage der Weiterbildung stellen §22 SGB VII, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 dar.
Unsere Aus- und Weiterbildungen für Sicherheitsbeauftragte
Unterschied von Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit werden oft in einem Atemzug genannt. Sie sind beide in beratender Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz tätig. In Bezug auf Qualifikation und ihrer Funktion im Unternehmen gibt es allerdings große Unterschiede. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat entweder einen Meister- oder Techniker-Titel oder kann ein technisches Studium vorweisen. Sie ist dem Leiter des Betriebes im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch unterstellt und für die Qualität der sicherheitstechnischen Beratung verantwortlich und haftbar.
Der Sicherheitsbeauftragte hingegen muss nur eine Schulung absolvieren, um die notwendige Qualifikation für die ehrenamtliche Tätigkeit zu erlangen. Er übernimmt seine Aufgabe ehrenamtlich neben seiner eigentlichen Tätigkeit und ist nicht weisungsbefugt.
Gemäß DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Betrieb ab 10 Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. In welchem Umfang die Betreuung stattfindet, hängt von der Anzahl der Beschäftigten und dem individuellen Gefährdungspotenzial des Unternehmens ab.
Welche Vorteile bringt ein Sicherheitsbeauftragten dem Unternehmen?
Sicherheitsbeauftragte sind unverzichtbarer Bestandteil einer gut geführten Sicherheitskultur in Unternehmen. Sie unterstützen die Führungskräfte bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Dank ihrer Fachkenntnis können sie Handlungsbedarf schnell erkennen und melden. Sicherheitsbeauftragte haben zudem eine Vorbildfunktion für ihre Kollegen und motivieren sie zu einem sicherheitsbewussten Verhalten.
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Durch die Ausbildung von ausreichend Sicherheitsbeauftragten können Unternehmen von einer Vielzahl an Vorteilen profitieren:
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Sicherheitsbeauftragte erhöhen nachweislich die Sicherheit: Gut ausgebildete Sicherheitsbeauftragte erkennen Gesundheitsrisiken und Gefahren bevor Unfälle passieren. So sorgen sie nachhaltig für mehr Sicherheit aller anwesenden Personen im Betrieb.
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Kostenersparnis durch Vermeidung von Unfällen: Sicherheitsbeauftragte können durch ihre Arbeit zu erheblichen Kosteneinsparungen beitragen, indem Ausfallzeiten und Versicherungskosten bei Arbeitsunfällen verhindert werden.
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Rechtliche Compliance: Dank regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen kennen Sicherheitsbeauftragte die aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften und Gesetze. Sie beraten Unternehmer und Vorgesetzte zur Einhaltung dieser Richtlinien und wirken somit präventiv rechtlichen Problemen und Geldstrafen entgegen.
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Verbesserte Sicherheitskultur und Wohlbefinden der Mitarbeiter: Sicherheitsbeauftragte fungieren als Vorbilder und sensibilisieren ihre Kollegen für sicherheitsgerechtes Verhalten. Sie tragen dazu bei, die Arbeitsumgebung sicherer und gesünder zu gestalten und so langfristig das Wohlbefinden der Mitarbeiter verbessern.
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Motivation und Engagement: Die Ernennung eines Mitarbeiters zum Sicherheitsbeauftragten ist eine gern gesehene Anerkennung für engagierte Kollegen und fördert die Zufriedenheit am Arbeitsplatz.
Darum solltest du Sicherheitsbeauftragter werden:
Als Sicherheitsbeauftragter trägst du wesentlich zur Sicherheit deiner Kolleginnen und Kollegen bei. Du fungierst als Vermittler in Sachen Sicherheit und bist ein Vorbild für sicheres Verhalten am Arbeitsplatz. Dank deiner Rolle können Sicherheitsmängel schnell erkannt und behoben werden. In regelmäßigen Schulungen hältst du dein Wissen auf dem neuesten Stand und bis Ansprechpartner für sicherheitstechnische Fragestellungen.
Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Ausbildung
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Checkliste zur Bestellung eines Sibe
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Zusammenfassung + Checkliste als PDF
5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Autorin: Frau Cornelia An
Erstellt am: 20.09.2023
Zuletzt geändert: 25.09.2024
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