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Sicherheitsbeauftragter Aufgaben

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte haben unterschiedliche Aufgaben und müssen in einer bestimmten Anzahl bestellt werden.

Ein Sicherheitsbeauftragter (m/w/d) ist ein Mitarbeiter in einem Unternehmen, welcher neben seiner Haupttätigkeit, zur Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit beiträgt. Der Sicherheitsbeauftragte hat eine Fortbildung von ca. 20 Stunden absolviert und bekommt dadurch ein Rüstzeug an die Hand, um unterschiedliche Aufgaben zu übernehmen. Er ist gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und übernimmt seine Funktion ehrenamtlich und freiwillig, ohne vorgegebenen Zeitaufwand.

 

Zu den Sicherheitsbeauftragten Aufgaben zählen im Allgemeinen beratende und vermittelnde Tätigkeiten zwischen Kollegen und den Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Außerdem unterstützt ein Sicherheitsbeauftragter bei der Gefährdungsbeurteilung und ist Teil des Arbeitsschutzausschusses. Die intrinsische Motivation bestimmt maßgeblich das Engagement für diese freiwillige Aufgabe. Bestimmte Tätigkeiten machen einige Mitarbeiter einfach gern, weil sie Spaß machen, sinnvoll oder herausfordernd sind oder sie schlicht interessieren.

Sicherheitsbeauftragter Aufgaben

Aufgaben-Zusammenfassung + Checkliste als PDF

5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.

  • Schritt-für-Schritt Anleitung

  • 5 wichtigste Regeln für die Ausbildung

  • Checkliste zur Bestellung eines Sibe

 

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Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste

Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten im Allgemeinen ist es, den Verantwortlichen für Arbeitssicherheit beratend zur Seite zu stehen. Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb und unterstützt durch seine Fach- und Sachkenntnis bei der Gefährdungsbeurteilung.

Kurz zusammengefasst sind dies die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten:​

  • Prüfung des Zustandes der Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen

  • Information der Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen und Maschinen

  • Meldung von sicherheitstechnische Mängel an den Vorgesetzten

  • Teilnahme an egelmäßigen Betriebsbegehungen 

  • Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten

 

Die wichtigste Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist, ihren Arbeitsalltag und die Umgebung immer durch die Brille der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderungen der Kollegen zu sehen.​​

Folgende Fragen sollte sich der Sicherheitsbeauftragte in der Ausübung seiner Tätigkeit stellen:​

  • Trägt mein Kollege die passende Arbeitsschutzausrüstung für seine Tätigkeit?

  • Wird die Arbeitsschutzausrüstung richtig angewendet?

  • Entstehen Stolperfallen durch die Lagerung von Materialien?

  • Ist beim Umrüsten eines Bereiches eine höhere Lärmbelastung entstanden?

  • Wurde der neue Mitarbeiter über die Gefahren im Umgang mit einem Produkt unterwiesen?

Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten lassen sich in 3 Teilbereiche unterteilen.
DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, §20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten” festgelegt. In der Vorschrift sind alle Regelungen zur Bestellung sowie den Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten definiert:

§20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten”

§ 20 (1)

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,

• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

• Anzahl der Beschäftigten.

§ 20 (2)

Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

§ 20 (3)

Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.

§ 20 (4)

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken.

§ 20 (5)

Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Weitere wichtige Vorschriften

Weitere wichtige Vorschriften für Sicherheitsbeauftragte 

Eine weitere wichtige Aufgabe für Sicherheitsbeauftragte ist der aktive Austausch mit den eigenen Kollegen und der Erläuterung von Vorschriften. Der Sicherheitsbeauftragte muss dabei nicht nur auf dem neuesten Stand der geltenden Regeln und Normen sein, sondern auch Soft-Skills besitzen d.h. die Kommunikation mit den Kollegen so gestalten, dass diese die Arbeitsschutzvorschriften als Ihren Vorteil erkennen und nicht als lästiges, unnötiges Übel.

Der Sicherheitsbeauftragte muss die Vorschriften der folgenden Institutionen kennen und vermitteln:​

  • Aus dem staatlichen Bereich, Gewerbeaufsichtsämter und technischen Überwachungsämter.

  • Aus dem selbstverwaltenden Bereich, Berufsgenossenschaften, Landesverbände der DGUV und Unfallkassen.

Die genannten Institutionen haben folgende Befugnisse die den Sicherheitsbeauftragten betreffen:

  • Der Staat bzw. die entsprechenden Ämter dürfen im Extremfall sogar Betriebe oder Teile davon sperren.

  • Der Staat bzw. die entsprechenden Ämter haben das Recht, jederzeit Kontrollen durchzuführen.

  • Sie sind allerdings auch beratend tätig und unterstützen die Arbeitgeber.

  • Die Unfallversicherungsträger beraten ihre Unternehmen zu allen Themen des Arbeitsschutzes und der Prävention,

  • Die Unfallversicherungsträger versichern ihre Mitglieder im Fall von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen,

  • Die Unfallversicherungsträger überwachen und kontrollieren die Einhaltung des DGUV-Regelwerks/derBG-Vorschriften​​

§22 SGB VII

In § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte lautet der zweite Absatz:

“Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.“

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Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste
Die interne Kommunikation

Die interne Kommunikation als zentrale Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten

Eine zentrale Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist der aktive Austausch mit den Kollegen und die interne Kommunikation mit den Verantwortlichen für das Thema Arbeitssicherheit im Betrieb. In größeren Betrieben übertragt der Geschäftsführer seine Aufsichtspflicht an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Diese Mitarbeiter treffen sich in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten. Diese Treffen bzw. Besprechungen finden im Rahmen der Sitzung des Arbeitsschutzausschuss (ASA) statt. Dies ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG).

Soft Skills als wichtige Voraussetzung für Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte muss dabei nicht nur auf dem neuesten Stand der geltenden Regeln und Normen sein, sondern auch entsprechende Soft-Skills besitzen, um positiv auf Kollegen einwirken zu können. Er steht im ständigen Austausch mit seinen Kollegen. Er erläutert Vorschriften und kennt deren Meinung zum aktuellen Stand der Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsbedingungen. Er bespricht regelmäßig den korrekten Umgang mit Arbeitsmitteln und die Verwendung der persönliche Schutzausrüstung und sensibilisiert seine Kollegen für sicherheits- gesundheitsbewusstes Verhalten.​ Der Sicherheitsbeauftragte sollte die Kommunikation mit den Kollegen so gestalten, dass diese die Arbeitsschutzvorschriften als Ihren Vorteil erkennen und nicht als lästiges, unnötiges Übel.​

Fähigkeiten eines Sicherheitsbeauftragten

  • Akzeptanz unter den Kollegen und Kolleginnen

  • Sozialkompetenz, gute Beobachtungsgabe

  • Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen

  • Fachkunde im Zuständigkeitsbereich

  • Gutes technisches Verständnis

  • Sorgfältiges & kontinuierliches Arbeiten

  • Ausgeprägte Kundenorientierung sowie Eigeninitiative

  • Organisation- und Kommunikationsfähigkeiten

  • Eigenständig Dokumente erstellen in Excel, PowerPoint, Word​

Fertigkeiten & Kompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeiten mit unterschiedlichen Hierarchien und Bereichen

  • Besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen.

  • Berät und unterstützt die Lagerleitung hinsichtlich Sicherheitsthematiken

  • Erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz.

  • Ansprechpartner der Kollegen vor Ort hinsichtlich aller Fragen des Arbeitsschutzes.

  • Sicherheitsbeauftragte unterstützen die im Betrieb für Arbeitsschutz verantwortlichen Personen (keine hauptamtliche Tätigkeit)

Kommunikationsstrategien für Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte nimmt eine Position im Unternehmen ein, welche je nach der Perspektive seiner Kollegen anders wahrgenommen werden kann. Die Kollegen sollten ihn sehr schätzen, da er ein geschultes Auge auf deren Gesundheit wirft. In der Regel wird dabei die Arbeit der Kollegen nicht unterbrochen. Führungspersonen werden zum Teil von dieser Aufgabe entlastet. Der Sicherheitsbeauftragte sollte von diesem Personenkreis also auch offen empfangen werden.


Jedoch beschäftigt sich der Sicherheitsbeauftragte einen größeren Teil seiner Arbeit mit dem Melden von Mängeln. D.h. ein Arbeitsunfall hat noch nicht stattgefunden, aber der Sicherheitsbeauftragte erkennt ein Risiko in bestimmten Tätigkeiten. Wenn Vorgesetzte oder Kollegen diese Risiken nicht erkennen, dann können diese Meldungen auf Dauer lästig erscheinen.

Um dieses mögliche Ungleichgewicht zu vermeiden, spielt die Kommunikation eine wichtige Rolle. Sie sollten bei den Gesprächen mit Kollegen und Vorgesetzten auf folgende Dinge achten. Zum einem sollte sich der Sicherheitsbeauftragte in die Lage und Situation seiner Kollegen oder Vorgesetzten reinversetzen können. Dies hilft dem SiBe, die richtigen Worte zum richtigen Zeitpunkt zu finden. Zum anderen ist es hilfreich, die positiven Verhaltensweisen vor einer kritischen Äußerung kurz zu wiederholen.

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5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.

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Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste

Der Unterschied zwischen dem Sicherheitsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Sicherheitsbeauftragte (Sibe) ist Betriebsbeauftragter und arbeitet partnerschaftlich mit der Sifa zusammen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dem Leiter des Betriebes im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch unterstellt. Sie ist für die Qualität der sicherheitstechnischen Beratung verantwortlich und haftbar.

 

Der größte Unterschied zwischen dem Sibe und der Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht darin, dass Sifas eine bestimmte berufliche Qualifikation aufweisen. Sifa´s haben entweder einen Meister oder Techniker Titel oder können ein technisches Studium vorweisen.
 

Die Voraussetzungen für die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten sind geringer. Aus gesetzlicher Sicht soll der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber nur bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen, auf die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung achten und auf Unfallgefahren aufmerksam machen.

 

Aus gesetzlicher Sicht soll der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber nur bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen, auf die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung achten und auf Unfallgefahren aufmerksam machen.


Stellt ein Sicherheitsbeauftragter fest, dass Kollegen Arbeitsschutzvorschriften missachten, sollte er sie darauf hinweisen und ihnen erklären, welche Risiken dadurch entstehen können. Ein Sicherheitsbeauftragter trägt jedoch keine formale Verantwortung für die Sicherheit seiner Kollegen. Mit der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter ist nicht automatisch eine Weisungsbefugnis verknüpft. Sicherheitsbeauftragte sollten zudem keine Weisungsbefugnis besitzen.
Der Kündigungsschutzes eines Sicherheitsbeauftragten verhält sich nicht anders im Vergleich zu seinen Kollegen. Ein Sonderkündigungsschutz wird dem SiBe nicht eingeräumt.

 

Es gibt jedoch das sogenannte Benachteiligungsverbot, welches festlegt, dass ein Beauftragter nicht aufgrund seiner im Amt getroffenen Entscheidungen, gekündigt werden kann. Wenn der Sicherheitsbeauftragte z.B. feststellt, dass eine hoch lukrativer Prozess ein zu hohes Unfallrisiko aufweist, dann könnten Konflikte zu der Geschäftsführung und seiner Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter entstehen. Das Benachteiligungsverbot schützt den Beauftragten in diesen Fällen.

Rahmenbedingungen für Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte sollte im ständigen Austausch mit seinen Kollegen stehen und über deren Meinung zum aktuellen Stand der Sicherheitsmaßnahmen beziehungsweise Arbeitsbedingungen Bescheid zu wissen. Außerdem sollte der Sicherheitsbeauftragte regelmäßig die Arbeitsmittel, verwendete persönliche Schutzausrüstung sowie Arbeitsprozesse mit seinen Kollegen besprechen. Die Schutzmaßnahmen und der richtige Umgang sollte dabei thematisiert werden.

 

Wenn Sie von Ihrem Vorgesetzten oder direkt von der Geschäftsführung angesprochen werden, ob Sie die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten übernehmen möchten, dann ist das erstmal eine Wertschätzung für Sie als Mitarbeiter. Jedoch sollten Sie mit den Vorgesetzten die genauen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche besprechen. Ein wichtiges Thema ist auch, wie viele Zeit Ihnen für die mögliche neue Aufgabe eingeräumt wird.

Weitere Themen können sein:

  • Für welche Bereiche im Betrieb ist der Sicherheitsbeauftragte genau zuständig?

  • Welche gesonderten Gefahren gibt es in diesem Bereich bzw. Wie hoch ist das Gefahrenpotential?

  • Wie lange gibt es in diesem Bereich schon keinen Sicherheitsbeauftragten und warum?

  • Bei welchen Problemen kann der Sicherheitsbeauftragte ohne Termin sofort einen Vorgesetzten zu einem Gespräch bitten?

  •  In welchen Zeitabständen muss der Sicherheitsbeauftragte gegenüber der Unternehmensleitung über den aktuellen Stand seiner Arbeit Auskunft geben?

  • Welche zusätzlichen Zahlungen kann der Sicherheitsbeauftragte erwarten?

  • Wann wird der neue Sicherheitsbeauftragte dem Arbeitsschutzausschuss vorgestellt?

  • Welche Art und Umfang von Fortbildungen wird dem Mitarbeiter eingeräumt?

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte?

Für Sicherheitsbeauftragte gilt ein relativer Kündigungsschutz. Sie dürfen gemäß § 22 Abs. 3 SGB VII nicht wegen einer Handlung oder Entscheidung, die sie in pflichtgemäßer Ausübung ihres Amtes treffen, gekündigt werden. Darüber hinaus besteht kein besonderer Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte.

Auch in der DGUV Vorschrift 1 § 20, (5) ist ein Benachteiligungsverbot definiert:

"Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.”

Wenn der Sicherheitsbeauftragte z.B. feststellt, dass eine hoch lukrativer Prozess ein zu hohes Unfallrisiko aufweist, dann könnten Konflikte zu der Geschäftsführung und seiner Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter entstehen. Das Benachteiligungsverbot schützt den Beauftragten in diesen Fällen.

Ist ein Sicherheitsbeauftragter haftbar?

Sicherheitsbeauftragte haben gemäß § 22 SGB VII eine rein beratende Rolle ohne Weisungsbefugnis. Sie sind zivil- und strafrechtlich nicht haftbar. Ihre Aufgabe besteht darin, Mängel in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu erkennen, zu melden und Verbesserungen anzuregen. Sie dürfen nicht wegen der Ausübung ihrer Aufgaben benachteiligt werden.

Welche Verantwortung hat der Sicherheitsbeauftragte?

Sicherheitsbeauftragte sind erster Ansprechpartner für alle sicherheitstechnischen Fragen im Unternehmen tragen die verantwortungsvolle Aufgabe, ihren Arbeitsalltag und die Umgebung immer durch die Brille der Arbeitssicherheit bzw. Gesundheitsförderung zu sehen, um sicherheitstechnische Mängel und Unfallgefahren zu erkennen.

Kann man als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld verlangen?

Da die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgabe innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitsstunden ausführen, besteht rechtlich gesehen kein Anspruch auf einen Ausgleich durch ein zusätzliches Gehalt. In viele Unternehmen ist allerdings eine Bonuszahlung für das Engagement der Sicherheitsbeauftragten üblich. 

Die 4 wichtigsten Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

1. Aufnahme, Meldung, ggf. Beseitigung Mängeln an Maschinen oder auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

  • Meldung von fehlender Schutzeinrichtungen

  • Umgang mit vorschriftswidriges Verhalten von Beschäftigten (z. B. Nichtbenutzung von PSA)

  • Je nach Art und Schwere des gemeldeten Mangels unmittelbare oder spätere Inaugenscheinnahme, Prüfung der Angaben auf sachliche Richtigkeit

  • Wenn nicht durch Beteiligte sofort abstellbar, Meldung an den Vorgesetzten/die Vorgesetzte.

  • Verfolgung der Mängelbeseitigung

  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  • Einwirkung auf umgehende Abstellung der Mängel, soweit dies im Zuständigkeitsbereich der Beteiligten liegt; Gespräche mit dem Ziel, sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten und Handeln zu erreichen

  • Soweit unmittelbare Abstellung durch die Beteiligten nicht möglich, Information der zuständigen Vorgesetzten über die festgestellten Mängel, Verfolgung der Mängelbeseitigung

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung der Einrichtungen

2. Gesamtes Unfallgeschehen im Zuständigkeitsbereich. Beobachtung des Unfallgeschehens im Zuständigkeitsbereich

  • Kenntnisnahme durch persönliche Beobachtung

  • Informationen der Beschäftigten/Vorgesetzten

  • Information durch Unfallanzeigen oder innerbetriebliche Meldevordrucke

  • Einsichtnahme in das Verbandbuch/die Kartei über Erste-Hilfe-Leistungen

  • Aufgrund dieser Informationen Hinweise/Vorschläge für Vorgesetzte erstellen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter motivieren, sich sicherheitsbewusst zu verhalten und zu handeln

  • Durchführung des Arbeitsschutzes beobachten, Mängel feststellen, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit unterbreiten

3. Unfall /Beinahe-Unfall / Vorfälle im Zuständigkeitsbereich (ggf. Mitwirkung bei der Ersten Hilfe)

  • Information an die Verletzten zur Inanspruchnahme Erster-Hilfe-Leistungen und/oder Hinweise zum Aufsuchen des Durchgangsarztes

  • Mitwirken bei der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung zur Feststellung der Unfallursachen

  • Mitwirken bei der Erarbeitung der Vorschläge für technische oder organisatorische Maßnahmen, die erforderlich sind, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern

  • Bei meldepflichtigen Unfällen: Kenntnisnahme des entsprechenden Vordrucks des innerbetrieblichen Unfallmeldesystems und evtl. betriebliche Sonderregelungen zur Meldepflicht

  • Untersuchung und Auswertung der Unfallursachen Information aller im Betrieb Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Durchführung von Maßnahmen zu ihrer Abwendung

4. Regelmäßiger Rundgang im Arbeitsbereich Inaugenscheinnahme der Arbeitsplätze, Einrichtungen und Verkehrswege

  • Begutachtung von Vorhandensein von ordnungsgemäßen Schutzeinrichtungen

  • Ordnungsgemäße Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz

  • Einhaltung der Betriebsanweisungen zur Unfallverhütung und Verhütung der Berufskrankheiten und der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

  • Soweit Abstellung festgestellter Mängel durch die Beteiligten nicht unmittelbar möglich, Meldung an die zuständigen Vorgesetzten; Verfolgung der Mängelbeseitigung.

  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Einrichtungen und Arbeitsverfahren

Qualifikation

Qualifikation von Sicherheitsbeauftragten

Wer ist für die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten geeignet?

Für Sicherheitsbeauftragte gibt es keine fachliche Voraussetzungen. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter im Unternehmen übernehmen. Ein gewisses Engagement gilt als Grundvoraussetzung für die freiwillige Aufgabe. Besonders geeignet sind verantwortungsbewusste Kollegen mit vorbildlicher Arbeitsweise, idealerweise ohne Führungsverantwortung. Interesse für den Arbeitsschutz und eine ehrenamtliche Bereitschaft für die Aufgabe sind vorteilhaft. Es wird nicht empfohlen, Mitarbeiter gegen ihren Willen zu Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. 

Was muss man als Sicherheitsbeauftragter wissen?

Als Sicherheitsbeauftragter solltest du die Unfall- und Gesundheitsgefahren in deinem Arbeitsbereich genau kennen und deine Umgebung immer durch die Brille der Arbeitssicherheit betrachten. Außerdem musst du wissen, welche Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorgeschrieben sind und prüfen, ob diese in ausreichender Menge vorhanden sind und ordnungsgemäß genutzt werden.

Damit Sicherheitsbeauftragte erfolgreich ihre Aufgabe erfüllen können, wird die fachliche Qualifikation in einer entsprechenden Weiterbildung vermittelt. Gemäß DGUV Information 211-042 wird eine regelmäßige Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten alle drei bis fünf Jahre empfohlen. An der ExpertMe Akademie bieten wir eine digitale Grundausbildung für Sicherheitsbeauftragte an, die es ermöglichen, Sicherheitsbeauftragte in nur wenigen Tagen auf höchstem Niveau auszubilden – und das alles flexibel und kosteneffizient von jedem Ort aus. ​Die Grundlage der Weiterbildung stellen §22 SGB VII, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 dar. 

 

Ziel der Ausbildung ist es, Mitarbeiter ideal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten in ihrem Betrieb vorzubereiten. Die Teilnehmenden lernen die aktuellen Regelungen im Arbeitsschutz und, für was genau ein Sicherheitsbeauftragter verantwortlich ist. Nach der Grundausbildung bieten wir drei verschiedene Schwerpunkt-Seminare an, in denen spezifischer auf die unterschiedlichen Anforderungen und Gefahrenquellen in Produktion, Verwaltung und Gesundheitsbranche eingegangen wird. 

Aus- und Weiterbildungen für Sicherheitsbeauftragte

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Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Erstellt am: 14.05.2019
Zuletzt geändert: 19.11.2024

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